Umgang mit Vergewaltigungen

Verhöhnung der Opfer

Da verstehe man die Reaktionen der armen Menschen, die plötzlich geschockt sind, weil in ihrer Umgebung Gewalt öffentlich gemacht wird und sie hinsehen müssen. Diese teilweise Heuchelei ist eine beispielhafte Verhöhnung der Opfer.

Anzeige wegen sexueller Belästigung verweigert

Ich kann mich daran erinnern, dass einem Nachbarn, der eine Anzeige wegen sexueller Belästigung seiner damals minderjährigen Tochter hier in Lobbach Waldwimmersbach durch Waldwimmersbacher machen wollte, dem Nachbarn die Anzeige durch den Polizisten verweigert wurde. Solange wir solche Polizisten haben, müssen wir uns über Vergewaltiger nicht wundern.

Der Petition kann nicht abgeholfen werden

Das “Problem” hatten wir auch in einer Petition bemängelt. Der hier gewählte MdL (Grüne), der wahrscheinlich auch die Petition bearbeitet hat,  kannte den Sachverhalt aus einem persönlichen Gespräch mit den Eltern des Mädchens heraus und hat diesen trotzdem noch nicht mal in der Petition bearbeitet, ja sich noch nicht mal die Mühe gemacht, das  Opfer nach seinem Befinden zu fragen. Weder wurde die Belästigung, noch wurde die Verweigerung der Anzeige in der Petition bearbeitet. Solange sich selbst der Petititionsausschuss des Landes BW so gewissenhaft um sexuelle Belästigungen und deren Sanktionierung kümmert, müssen wir uns über Vergewaltiger nicht wundern.

Auch einigen Bürgern war das bekannt

Und die Bürger aus Lobbach Waldwimmersbach, die davon wussten? Die haben das Maul gehalten. Und die Bürger aus Lobbach Waldwimmersbach, die jetzt davon erfahren? Was werden die machen? Ob der Bürgermeister, der hier regelmäßig mitließt und mir Anzeigen gibt, davon wusste? Was wird der machen? Der hat zumindest eine Meinung: “Hier ist die Welt noch in Ordnung.”.

Dabei sollte doch klar sein, dass Vergewaltiger nicht im tiefen Wald wohnen und sich dort hinter Büschen verstecken. Die wohnen dort, wo auch andere Menschen leben. Solange Menschen teilweise bewusst weg schauen, müssen wir uns über Vergewaltiger nicht wundern.

Hinterher von nichts gewusst haben zu wollen, wird den Opfern nicht helfen. Courage ist eben ein seltenes Gut.

 

Advent unter dem Hakenkreuz

 

Hakenkreuz an Hauswand in Lobbach Waldwimmersbach
Hakenkreuz in Lobbach
Zum 1. Advent ein Hakenkreuz

Was uns diese sozialen Irrläufer wohl sagen wollen, die Hakenkreuze an Hauswände sprühen? Nun ja, manchmal kann man hier auch “Heil” Rufe hören, falls man auf dem Ohr nicht taub sein will. Möglicher Weise hat das was mit Hakenkreuzen an Hauswänden zu tun.  Zumindest ist das kein Grund, sich beunruhigt oder gar bedroht fühlen zu dürfen hier in Lobbach Waldwimmersbach.

Auch (fast) Hitlergrüße sind zu beobachten, falls man auf dem Auge nicht blind sein will. Auch das ist kein Grund, sich beunruhigt oder bedroht fühlen zu dürfen hier in Lobbach Waldwimmersbach. Warum nur “Fast-Hitlergrüße”? Laut Staatsanwaltschaft Heidelberg ist nur dann ein Hitlergruß auch wirklich ein Hitlergruß, wenn der Arm dabei auf Augenhöhe gestreckt wird. Soweit, so klar. Beim angewinkelten Arm könnte man dann auch “Geil Schnittlauch” rufen und sich auf ein Bein stellen, um nicht mit einem Nazi verwechselt werden zu können. Das Ganze nennt man dann: “Mach mir den Winkelmann, Jonny”.

Auch kein Grund zur Beunruhigung oder gar Bedrohung sind Aussagen wie: “Euch muss man vergasen, erschlagen, das Kind abtreiben … Nachts nicht mehr auf die Straße gehen” Laut Datenschutzbeauftragten des Landes Baden Württemberg ist das nicht wirklich bedrohlich. Selbst mit Böllern auf Menschen werfen und versuchen, Briefkästen zu sprengen ist nichts, was zumindest für den Datenschutzbeauftragten, Gemeinde oder Polizei gefährlich wäre. Mit Steinen aus Fahrzeugen heraus nach Kleinkindern werfen? Pipifax! Sexuelle Belästigung Minderjähriger? Anzeige polizeilich verweigern! Auf dem Gehweg mit Vollgas und Hupend auf Passanten zufahren? Normal! Hunde vergiften? Mobbelkotze! Reifen abstechen, Windschutzscheiben einwerfen, Bremsen kaputt machen? Kleinigkeiten! Falschaussagen (z.B. durch Bürgermeister), Unterlassen der Diensthandlung, Amtsmissbrauch durch Beamte? Egal!

Gibts denn irgendwas, das hier in Waldwimmersach als rechtswidrig angesehen wird? JAAAA! Wenn wir eine Kamera installieren, um uns gegen diese “Nichtigkeiten” zu schützen, weil sonst kaum ein Ohr oder kaum ein Auge für diese Probleme offen ist. Denn das Alles sind laut Datenschutzbeauftragten des Landes Baden Württemberg zumindest insofern Nichtigkeiten, dass eine Kamera, die sowas im öffentlichen Raum durch eine Privatperson dokumentiert, rechtswidrig installiert ist. Da muss man als Normalbürger, an so vielen unter Anderem mit Videokameras grundlos dauerüberwachten Orten, erstmal drauf kommen, dass man als Privatperson nicht mal mehr ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hat. Artikel 2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland? Ade!