Advent unter dem Hakenkreuz

 

Hakenkreuz an Hauswand in Lobbach Waldwimmersbach
Hakenkreuz in Lobbach
Zum 1. Advent ein Hakenkreuz

Was uns diese sozialen Irrläufer wohl sagen wollen, die Hakenkreuze an Hauswände sprühen? Nun ja, manchmal kann man hier auch “Heil” Rufe hören, falls man auf dem Ohr nicht taub sein will. Möglicher Weise hat das was mit Hakenkreuzen an Hauswänden zu tun.  Zumindest ist das kein Grund, sich beunruhigt oder gar bedroht fühlen zu dürfen hier in Lobbach Waldwimmersbach.

Auch (fast) Hitlergrüße sind zu beobachten, falls man auf dem Auge nicht blind sein will. Auch das ist kein Grund, sich beunruhigt oder bedroht fühlen zu dürfen hier in Lobbach Waldwimmersbach. Warum nur “Fast-Hitlergrüße”? Laut Staatsanwaltschaft Heidelberg ist nur dann ein Hitlergruß auch wirklich ein Hitlergruß, wenn der Arm dabei auf Augenhöhe gestreckt wird. Soweit, so klar. Beim angewinkelten Arm könnte man dann auch “Geil Schnittlauch” rufen und sich auf ein Bein stellen, um nicht mit einem Nazi verwechselt werden zu können. Das Ganze nennt man dann: “Mach mir den Winkelmann, Jonny”.

Auch kein Grund zur Beunruhigung oder gar Bedrohung sind Aussagen wie: “Euch muss man vergasen, erschlagen, das Kind abtreiben … Nachts nicht mehr auf die Straße gehen” Laut Datenschutzbeauftragten des Landes Baden Württemberg ist das nicht wirklich bedrohlich. Selbst mit Böllern auf Menschen werfen und versuchen, Briefkästen zu sprengen ist nichts, was zumindest für den Datenschutzbeauftragten, Gemeinde oder Polizei gefährlich wäre. Mit Steinen aus Fahrzeugen heraus nach Kleinkindern werfen? Pipifax! Sexuelle Belästigung Minderjähriger? Anzeige polizeilich verweigern! Auf dem Gehweg mit Vollgas und Hupend auf Passanten zufahren? Normal! Hunde vergiften? Mobbelkotze! Reifen abstechen, Windschutzscheiben einwerfen, Bremsen kaputt machen? Kleinigkeiten! Falschaussagen (z.B. durch Bürgermeister), Unterlassen der Diensthandlung, Amtsmissbrauch durch Beamte? Egal!

Gibts denn irgendwas, das hier in Waldwimmersach als rechtswidrig angesehen wird? JAAAA! Wenn wir eine Kamera installieren, um uns gegen diese “Nichtigkeiten” zu schützen, weil sonst kaum ein Ohr oder kaum ein Auge für diese Probleme offen ist. Denn das Alles sind laut Datenschutzbeauftragten des Landes Baden Württemberg zumindest insofern Nichtigkeiten, dass eine Kamera, die sowas im öffentlichen Raum durch eine Privatperson dokumentiert, rechtswidrig installiert ist. Da muss man als Normalbürger, an so vielen unter Anderem mit Videokameras grundlos dauerüberwachten Orten, erstmal drauf kommen, dass man als Privatperson nicht mal mehr ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hat. Artikel 2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland? Ade!