Fahrerflucht wird nicht verfolgt

Keine Strafverfolgung bei Fahrerflucht

In Waldwimmersbach stellt die Staatsanwaltschaft Heidelberg jedes Verfahren wegen Fahrerflucht ein zumindest bei uns. Die Begründung diesmal:

 

 

Der Beschuldigte hat die Auflagen(n) fristgerecht erfüllt.

Der Schaden ist nicht reguliert, der Verursacher hat sich noch nicht mal bei uns gemeldet. Der Halter weigert sich zu zahlen. Welche Auflagen also soll der Verursacher denn erfüllt haben?

Nicht, dass wir uns wundern über die Staatsanwaltschaft Heidelberg, weil wer Vergasen, Erschlagen und Nazispropaganda nicht für öffentliches Intersse hält, wird geringer Straftaten auch nicht verfolgen wollen. Warum hier in Waldwimmersbach ein rechtsfreier Raum geöffnet wurde, würde aber schon mal interessieren.

 

Nein, keine Fahrerflucht

Wenn Sie mal mit 60 oder 70 km/h (bei 30er Begrenzung) durch Waldwimmersbach rasen und dabei einen Außenspiegel eines am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeugs komplett abfahren, dann weiterfahren und auch nicht zurückkommen, ist das kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Laut zuständiger Staatsanwaltschaft in Heidelberg konnte ein Fahrer, der so fuhr, das ja gar nicht hören. Er hat nämlich beim Fahren immer Kopfhöhrer auf, durch die er laut Musik hört, so in der Begründung der Staatsanwaltschaft. Den Knall, den die Anwohner in den geschlossenen Häusern hören konnten, hatte er somit in seinem Auto nicht wahrnehmen können. Verfahren wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort wurde deshalb eingestellt. Da hat der Fahrer Glück gehabt, dass auch die Staatsanwaltschaft so musikbegeistert ist.