Fahrerflucht wird nicht verfolgt

Keine Strafverfolgung bei Fahrerflucht

In Waldwimmersbach stellt die Staatsanwaltschaft Heidelberg jedes Verfahren wegen Fahrerflucht ein zumindest bei uns. Die Begründung diesmal:

 

 

Der Beschuldigte hat die Auflagen(n) fristgerecht erfüllt.

Der Schaden ist nicht reguliert, der Verursacher hat sich noch nicht mal bei uns gemeldet. Der Halter weigert sich zu zahlen. Welche Auflagen also soll der Verursacher denn erfüllt haben?

Nicht, dass wir uns wundern über die Staatsanwaltschaft Heidelberg, weil wer Vergasen, Erschlagen und Nazispropaganda nicht für öffentliches Intersse hält, wird geringer Straftaten auch nicht verfolgen wollen. Warum hier in Waldwimmersbach ein rechtsfreier Raum geöffnet wurde, würde aber schon mal interessieren.

 

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