Der Nazi-Bäcker von Waldwimmersbach

Abends am 04.09.2016. Draußen ist wieder was los. “Du Arschloch, komm doch runter! Ich hau Dich um, dass Du nicht mehr aufstehst.”

Ich geh mal zum Fenster und schau, was heute wieder anliegt. Mein Nachbar der Bäcker ist allein auf der Straße über seinen Einkaufswagen gestützt (ohne den kann der adipöse Mann nicht laufen) und fordert einen imaginären Gegner zum Kampf unter Männern. Auf Leben und Tod. “Den muss man erschlagen und die blöde Schlampe gleich mit. In dem Alter (38 Jahre) noch ein Kind. Das Balg hat man vorher schon abtreiben müssen.

Das Balg hat man vorher schon abtreiben müssen?

Ich frage ihn nun doch mal aus dem Fenster, wen er eigentlich meint.

“Sowas wie Dich muss man vergasen!”

“Dich! Du Arschloch, Du Wichser! Du gehörst vergast und Deine Alte und das Balg gleich mit. Früher hätte man sowas wie Dich vergast! Komm runter, dann tragen wir das wie Männer aus. Ich erschlag Dich, dann ist Ruhe. Komm raus Du Feigling, ich mach Dich kalt!”

Nicht schon wieder, letzte Nacht wollte mir doch erst so ein Held an die Wäsche, aber das ist ein anderes Thema. Der gehbehinderte alte Mann will mich also erschlagen oder vergasen. Meine Frau vergasen und mein Kind (ein Baby von drei Monaten) auch gleich mit.

Was mache ich jetzt. Ich hatte vor, mein Kind aufwachsen zu sehen und für meine Familie da zu sein. Mache ich nichts, dann besteht die Möglichkeit, immerhin soll der Mann psychisch gestört sein, dass meine Frau und mein Kind ums Leben kommen. Komme ich seiner Aufforderung nach, dann werde ich die nächsten Jahre nicht bei meiner Frau und meiner Tochter sein. Ich überlege einen Moment, überprüfe meinen Stand an Sozialisierung und erschrecke vor mir selbst, als ich bemerke, wie weit ich gehen würde um meine Familie zu beschützen.

Draußen macht der Bäcker weiter. “Bubi komm runter, dass ich Dich erschlagen kann. Tragen wir das doch aus wie Männer. Du Feigling, komm endlich runter, … [] … .” Und so weiter und so fort.

Meine Frau fährt mit dem Kind weg, nachdem es in den letzten Tagen wieder Drohungen (der mich mit meinem Kind fast auf dem Gehweg umgefahren hätte) gab, war das auch gut so. Ich atme durch und rufe die Polizei. Derweil versucht die Frau des Bäckers ihren Mann von der Straße zu holen. “Nein, ich gehe nicht. Der soll runter kommen, ich will doch nur dass wir das austragen wie richtige Männer.”

Die Polizei kommt. Die Beamten gehen zum Bäcker. Anscheinend hat seine Frau den Mann ins Haus bringen können. Als sie zurück kommen erfahre ich nicht, ob der Herr seine Aussagen und damit sein Vorhaben, meine Familie zu töten, revidiert hat. Ein Protokoll wird angefertigt und mir gesagt, dass ich dann von der Staatsanwaltschaft hören werde.

“Bitte was werde ich?” frage ich die Beamten. Der Bäcker von nebenan will mich erschlagen, vergasen und meine Frau und mein Baby( der Bäcker nannte es “Balg von der blöden Schlampe”) auch. “Und Sie sagen mir, ich bekomme dann irgendwann was von der Staatsanwaltschaft?”

Ja, so ist der Weg, bestätigen mir die Beamten, bevor sie dann wieder wegfuhren.

Zumindest mein Weg wird mir gerade immer unklarer. Ich sehe meine Frau allein mit meinem Kind auf einer grünen Wiese vor einem rauen Gebäude mit Gittern. Und das Bild scheint mir immerhin besser zu gefallen, als kein Bild mit Frau und Kind auf eine grünen Wiese …

Baby auf dem Gehweg von Motorroller fast aus der Hand gefahren

Ich konnte mit meinem Neugeborenen gerade eben noch ins Grundstück zurücktreten, bevor mich ein Rollerfahrer auf dem Gehweg umgefahren hätte. Er selbst hat noch nicht mal gebremst.

Totes Baby, na und? Die Gemeinde interessiert das nicht. Die Straßenverkehrsbehörde auch nicht. Die Polizei macht nichts dagegen. Ab wann darf ich Selbstjustiz üben?

Update 29.11.16:
Staatsanwaltschaft Heidelberg zu Anzeige wegen Nötigung, Lärmbelästigung und Verkehrsgefährdung (Staatsanwaltschaft Heidelberg 530 Js 17863/16):

Verfahren nach § 170 Abs 2 StPO eingestellt. “Aufgrund der sich widersprechenden Angaben der Beteiligten lässt sich nicht feststellen, wie sich der Vorgang tatsächlich zugetragen hat. Es steht letztlich Aussage gegen Aussage, ohne dass einer der Aussagen von vornherein ein erhöhter Beweiswert zukommt und den Aufschluss über das tatsächliche Geschehen geben könnten; andere objektive Beweismittel sind nicht vorhanden. Unter diesen Umständen ist für die Erhebung einer öffentlichen Klage kein Raum.” Ein Rechsbehelf fehlt.

Der Fahrer hat alles richtig gemacht. Dass er über den Gehweg fährt ist richtig. Dass er alles abstreitet ist auch richtig. Die Anzeige wegen Nötigung wird von der Staatsanwältin in ihrer Einstellungserklärung nicht mal erwähnt.

Beschwerde einlegen und nochmals auf die Videos hinweisen. Dieser Fahrer hat zwischenzeitlich versucht das Verfahren dadurch zu “beeinflussen”, dass er nachts um unser Grundstück fährt und hupt, uns bedroht und belästigt. Auch davon habe ich Videos. Nichts davon wird im Beschluß erwähnt. Zumindest obiges Video sollte doch schon für die Verkehrsgefährdung reichen.