Was der Bürgermeister von Wahrheit hält Teil2

Fakten, Fakten, Fakten …

Diesmal: Falsche Behauptungen, verbotene Eigenmacht, Willkür

 

 

Ein an mich adressierter Verwaltungsakt. “Sie sind nach Mitteilung der Zulassungsstelle amtlich registrierter Fahrzeughalter”.  Ich rufe bei der Zulassungsstelle an, um zu erfahren, warum sie Halterdaten und dazu noch falsche Halterdaten rausgeben. “Hätte die Gemeinde Lobbach oder der Bürgermeister  von Lobbach hier angerufen, hätten wir zumindest sagen können, dass Sie nicht der Halter sind”, so die Antwort der Zulassungsstelle. “Ganz sicher hat weder der Bürgermeister noch irgendwer aus der Gemeinde diese Information von uns erhalten”, so die Aussage der Zulassungsstelle weiter. War also glatt weg gelogen vom unterzeichnenden Bürgermeister Rutsch, dass die Zulassungsstelle ihm irgendwas mitgeteilt hätte.

Aber schauen wir doch mal, was mir vorgewurfen wurde. TÜV abgelaufen. Jo, schon recht, TÜV braucht man. Warum aber schreibt Bürgermeister Rutsch von einem Schrottfahrzeug, wenn der TÜV doch noch keine 2 Monate abgelaufen ist? Weil, so die mehrfach bezeugte Aussage eines Nachbarn kurz zuvor, die Gemeinde Lobbach den Nachbarn helfen wird, uns aus dem Dorf zu prügeln?

Möglicher Weise. Denn gegen abgelaufenen TÜV, auch gegen nicht zugelassene Fahrzeuge im Verkehr geht die Gemeinde nachweislich nicht wirklich vor. Da werden sogar diverse Straftaten, wie Straßenverkehrsgefährdung und Steuerhinterziehung ignoriert, von abgelaufenem TÜV ganz zu schweigen. Willkür eben.

 

 

Dabei hat genau dieser Bürgermeister uns unter Anderen wegen der genannten Delikte versichert, er habe doch überhaupt keinen Einfluß auf den Verkehr auf der Hauptstraße. Auch da hat er uns scheinbar belogen, denn uns schickt er einen Verwaltungsakt eben zu genau dieser Hauptstraße, auf der er überhaupt keinen Einfluß haben will. Aber weiter.

Binnen drei Tagen nach Zustellung sollen wir das Fahrzeug entfernen, weil es sonst abgeschleppt wird. Ein Fahrzeug, das die Allgemeine Betriebserlaubnis und im 2. Monat abgelaufenen TÜV hat, soll durch einen Sofortvollzug abgeschleppt werden? Jetzt rufen wir doch mal einen Anwalt an. Der kann sich nur wundern, denn der TÜV – Verzug ist noch im gesetzlichen Rahmen, das Fahrzeug ordentlich geparkt, sogar besser als an anderen Stellen in Waldwimmersbach, weshalb der Anwalt die “Weitere Begründung” nicht  nachvollziehen kann. Außerdem hatten wir einen TÜV Bescheid, dass das Fahrzeug unter anderen wegen einer kaputter Bremse, keinen TÜV erhalten hatte.

Die Bremse waren eine Woche vorher erst repariert worden. Ob die neuerlich kaputte Bremse damit zusammenhängt, dass ein Nachbar offen dazu aufgerufen hat, etwas gegen uns zu unternehmen? Man kann denen doch die Bremsschläuche durchschneiden, so ein Zeuge. Das wiederum interessierte Bürgermeister Rutsch und damaligen Ordnungsamtschef Knecht einen Scheiss. Erste Gedanken zu einer Kamera keimten deshalb bereits auf.

 

 

Unser Fahrzeug war allerdings, als wir den Bescheid erhielten, schon weg. Wir hatten das einige Tage zuvor verkauft. Auch wenn es noch dagestanden hätte, so der Anwalt, wäre die Gemeinde nicht berechtigt, das Fahrzeug abzuschleppen. Genau genommen droht die Gemeinde damit, sich strafbar zu machen. Denn das Abschleppen erfüllt dann den Staftatbestand der verbotenen Eigenmacht. Wir sollten einfach mal abwarten, was weiter kommt.

Und es kam weiter. Das folgt in: Was der Bürgermeister von Wahrheit hält Teil3