Mail an Ordnungsamt

Die Mail auf die sich unsere Forderung, alles schriftlich haben zu wollen, begründet. Bisher wurden unsere mündlichen Beschwerden in keinster Weise behandelt, besprochen oder sonstwie ernst genommen. Wir hatten uns erlaubt, uns nach 3-jährigem Nichtstun des Gemeinde Lobbach zuerst mündlich, danach schriftlich über einige Probleme zu beschweren.

Sehr geehrter Herr (Ordnungsamt)

Hiermit möchten wir, (Wir), darum bitten, Geschwindigkeit und Lautstärke des Verkehrs vor unserem Grundstück (unsere Adresse) zu prüfen und zu regulieren.

Da wir in letzter Zeit das Ziel von Vandalismus werden, möchte ich hiermit auch mitteilen, dass wir den nächsten Vorfall von Beleidigung, Sachbeschädigung oder dem Abladen von Abfall an oder in unserem Grundstück zur Anzeige bringen werden und präventiv geeignete Überwachungseinrichtungen des öffentlichen Verkehrsraums fordern und bei Bedarf selbst installieren werden, soweit dieses als Folge von wiederholter Sachbeschädigung zulässig ist.

Wir sehen unsere Gesundheit und unser Leben gefährdet, da mehrfach beim Überqueren der Straße vor unserem Grundstück Unfälle mit KFZ nur durch Runterspringen von der Straße vermieden werden konnten. Daß wir “Pack hier gar nichts zu melden haben” und wir unseren “Drecksbock von der Straße nehmen sollten, da sonst was passiert” sehen wir als Drohung an und möchten darum bitten, dass Sie für unsere Sicherheit sorgen.

Mit freundlichen Grüßen
04.03.15

17 Gedanken zu „Mail an Ordnungsamt“

  1. Folgende Antwort bekam ich auf meine Mail vom Ordnungsamt Lobbach.

    Sehr geehrter Herr

    Urlaubsbedingt kann ich erst heute antworten:

    Geschwindigkeit / Lärm

    Bei der OD Waldwimmersbach handelt es sich um eine Landesstraße (L 532), die Verwaltung liegt bei der Straßenbauverwaltung des Landes.
    In dem von ihnen genannten Bereich gilt “30”, eine Überwachung durch die Verkehrsbehörde des Landratsamtes erfolgt in unregelmäßigen Abständen.

    Mit freundlichen Grüßen
    (Ordnungsamt)
    Ordnungsamt Lobbach

    Wann wurde hier an der Stelle die Geschwindigkeit gemessen? Noch nie, laut Anwohner und Straßenverkehrsamt.
    Außerdem hatte ich doch in meiner Mail von deutlich mehr Problemen gesprochen, die sich nun im Lauf der Jahre angesammelt haben. Hat das Ordnungsamt das überlesen?

  2. Sehr geehrter Herr (Ordnungsamt)

    Danke für die Information.
    Ich würde des Weiteren gern wissen, ob die Gemeinde Lobbach geeigneten Einfluß auf das Verkehrsgeschehen dahingehend nimmt oder nehmen wird, dass Tempo und der damit verursachte Lärm dem Tempolimit “30” entspricht.

    Auch möchte ich die Frage stellen, ob die Gemeinde sich bei Vandalismus an unserem Fahrzeug sowie Beleidigung und Drohungen uns gegenüber verantwortlich sieht und geeignete Maßnahmen ergreifen wird, die solches Verhalten im öffentlichen Verkehrsraum unterbindet.

    Vielen Dank für Ihre Mühen.
    Mit freundlichen Grüßen
    (Wir)

  3. Vandalismus am Auto bezog sich auf die Zeit, als unser Auto, meine Motorräder und Hänger auf unserem Grundstück standen. Unser Auto parkte bis dato auf unserem Grundstück abseits der Hauptstraße.

    1. “Sie dürfen hier doch gar nicht parken!” So Herr (“Meine Name geht Sie nichts an, ich habe aber da hinten in den Dorfwiesen ein Grundstück.”) zu mir als ich auf unserem Grundstück parkte. Das war 2011. Herr Ordnungsamt teilte mir damals dazu mit, dass es da “alte ungeschriebene Wegerechte” gäbe, die unser Grundstück betreffen. Seltsam im Kaufvertrag stand nichts davon, dabei war das Grundstück seit mindestens “kurz nach der guten alten Zeit” im Besitz der Familie, die uns das Grundstück verkaufte. Wo sonst parken? Auf dem Hof stand ein Container, auf der Hauptstraße steht es im Weg, also bleibt es erstmal genau da stehen, immerhin ist das unser Grundstück.

      Anderer Tag. Die Begrüßungsrede des Bürgermeisters, gerade als ich vor dem Haus das Autodach von den eben erworbenen Baustoffen befreite:”Guten Tag, ich bin hier der Bürgermeister. Bitte stellen Sie doch Ihr Fahrzeug von der Straße weg, es behindert den Verkehr.” Ob ich noch fertig abladen dürfe, fragte ich. Hat er großzügig mit “Ja”, aber dann sollte ich die Straße freimachen, der Verkehr muss fließen. “Freut mich auch…”, aber da war er schon wieder weitergelaufen.
      Ich schau die Straße nach links, mehrere Fahrzeuge parken auf dem Gehweg, Herr Rutsch läuft an den plaudernden Fahrern freundlich grüßend vorbei. Ich schau nach rechts, die Richtung aus der Herr Rutsch gerade eben kam, da parken mehrere Fahrzeuge in der Bushaltestelle. Die Fahrer sitzen an einer Bank vor einer Bäckerei und genießen die Sonne. Warum eigentlich hat der Bürgermeister ausgerechnet mich aufgefordert, hier wegzufahren?

  4. Antwort vom Amt
    Sehr geehrte Eheleute (Wir)

    Tempo-Kontrolle
    Wird allein vom Landratsamt kontrolliert, hier hat die Gemeinde wegen Landesstraße keinen Einfluss

    Vandalismus
    Es handelt sich um öffentlichen (Verkehrs-)Raum, hier ist die Polizei zuständig.

    Mit freundlichen Grüßen
    (Ordnungsamt)

    1. Danke für die großzügige Hilfe liebes Ordnungsamt. Wir werden uns an Ihre Informationen halten und nun immer an die Polizei wenden. Bis zur Klärung und Lösung unserer Probleme stellen wir unser Fahrzeug auf die Hauptstraße zum Parken. So werden wir wenigstens nicht umgefahren und haben das Auto im Sichtfeld.

      Wegen Lärm-/Geschwindigkeitsproblem derweil mal eine Mail an das Straßenverkehrsamt in Heidelberg.

    2. Straßenverkehrsamt:
      Sehr geehrter Herr (Ich),

      Herr (Polizist) vom Polizeiposten Meckesheim hat mir Ihre Email zur Verkehrssituation an der Hauptstraße in Waldwimmersbach weitergeleitet. Als Straßenverkehrsbehörde sind wir für verkehrsrechtliche Maßnahmen sowie Geschwindigkeitsmessungen an der Hauptstraße zuständig.
      Verkehrsrechtlich besteht in diesem Bereich der Landesstraße bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, was in Ortsdurchfahrten von Landesstraße eher die Ausnahme ist. In dieser Hinsicht sehe ich daher keinen weiteren Regelungsbedarf. Die Überwachung der Geschwindigkeitsbeschränkung erfolgt durch unsere Verkehrsüberwachung mittels stationärer Messanlage am Ortseingang aus Richtung Lobenfeld sowie durch mobile Messstellen am Ortseingang aus Richtung Reicharthausen und im Bereich der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Es werden regelmäßig Messungen an diesen Messstellen durchgeführt.
      Für eine bauliche Veränderung der Straße wäre das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Da die Landestraße jeglichen Verkehr aufnehmen soll, sind jedoch bestimmte Mindestbreiten einzuhalten. Dies insbesondere im Hinblick auf den Schwerverkehr. Gravierende bauliche Änderungen der Fahrbahn zur Dämpfung der Geschwindigkeiten dürften damit ausscheiden.
      Parkregelungen und bauliche Maßnahmen zur Sicherung des Gehwegs sind eng mit der Gemeindeverwaltung abzustimmen, daher bitte ich Sie diese zunächst bei der Gemeindeverwaltung zur dortigen Prüfung vorzubringen.

      Mit freundlichen Grüßen

      (Unterzeichner)

    3. Sehr geehrter (Straßenverkehrsamt)

      Vielen Dank für Ihre Informationen.

      Unsere erste Kritik bezieht sich auf die beiden Fahrstreifen vor dem Grundstück in der (unsere Adresse). Von der Gemeinde Lobbach, Ordnungsamt, wurden wir indirekt an Sie verwiesen.
      Zitat Ordnungsamt:”Tempo-Kontrolle
      Wird allein vom Landratsamt kontrolliert, hier hat die Gemeinde wegen Landesstraße keinen Einfluss”
      Deshalb möchte ich Sie bitten, die Geschwindigkeiten der beiden Fahrstreifen, besonders der 30er Stelle, zu messen. Auch weil die anderen von Ihnen benannten Messstellen keine Aussage über die Situation an der Stelle der (unsere Adresse) geben können. Dazu stellen wir Ihnen gern unser Grundstück nach Absprache zur Verfügung.

      Die zweite Kritik ist die an der Verkehrssicherheit. Mehrfach schon mussten wir von der Straße springen, weil Fahrzeuge sehr zügig und hupend uns dazu aufforderten, ohne selbst die Geschwindigkeit zu reduzieren. Selbst der Gehweg wird oftmals als Fahrstreifen genutzt, was uns mehrfach zum Ausweichen vor KFZ, die auf dem Gehweg fuhren, nötigte. Diese gefährlichen Nötigungen möchten wir durch geeignete Maßnahmen zur Sicherheit, bevor etwas passiert, an diesem Straßenabschnitt gebessert haben. Wir sehen hier unsere Gesundheit und unser Leben durch den Verkehr in Gefahr. Auch darüber hat die Gemeinde Lobbach seit einiger Zeit Kenntnis, hat aber bis jetzt nichts unternommen oder uns über geplante Unternehmungen unterrichtet.

      Deshalb möchten wir Sie, sehr geehrter Herr (Straßenverkehrsamt) bitten, uns mitzuteilen, ob ein Fußgängerüberweg an dieser Stelle oder auch in unmittelbarer Nähe realisierbar ist. Desweiteren möchten wir Sie höflich bitten uns mitzuteilen, welche Maßnahmen zur Sicherung an der Stelle der (unsere Adresse), durch Ihre Behörde möglich und realisierbar sind, dass man sich sicher auf dem Gehweg und Über die Strasse bewegen kann. Da diese Gefährdungen meist mit einer recht hohen Geschwindigkeit einhergehen, möchten wir, das die Höchtgeschwindigkeiten hier eingehalten werden. Von Seiten der Gemeinde Lobbach, speziell BM Herr Rutsch, wurde meine Bitte dahingehend, wegen mangelnder Realisierbarkeit, bgelehnt.

      Die dritte Kritik ist die am Lärm, der durch den unruhigen Verkehr verursacht wird. Private Messungen haben dB-Werte Tag und Nacht weit oberhalb der öffentlichen Richtlinien für ein Gewerbemischgebiet ergeben. Da dieser Lärm wesentlich mit den Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer an der Stelle der (unsere Adresse), in beiden Fahrtrichtungen zusammenhängt, möchten wir damit die Geschwindigkeitskontrollen in unserer ersten Kritik (s.O.) weiter argumentieren. Nachts sind dB-Werte von mehr als 70dB an der 30er Stelle keine Seltenheit, was auch für eine 50er Stelle des Nachts zu hoch ist.

      Das Markieren von Parkflächen der Gehwege , die dazu eine geeignete Restbreite hätten, wurde der Gemeinde vorgeschlagen. Bisher konnten die Markierungen von der Gemeinde Lobbach nicht realisiert werden.

      Diese drei Punkte sind Hauptkritiken, wegen derer wir Sie, sehr geehrter Herr (Straßenverkehrsamt), nun anschreiben. Bitte teilen Sie mir die Vorgangsnummern dazu mit.

      Hochachtungsvoll

      Eheleute (Wir)
      (Adresse)

    4. Zurück zu Herrn Ordnungsamt

      Sehr geehrter Herr Ordnungsamt

      Das Landratsamt in Heidelberg sowie die Polizei in Meckesheim haben mir die Information gegeben, das es falsch sei, die Gemeinde habe auf die Kontrollen keinen Einfluß. Vielmehr wird das Landratsamt auf dem Weg eines Auftrags dann tätig, wenn die Gemeinde dazu das LRA informiert.

      Störungen sind gerade zu den Hauptverkehrszeiten besonders hoch. Deshalb möchten wir sie nochmals bitten, den Verkehr messen und gegebenen Falls regulieren zu lassen.

      Mit freundlichen Grüßen
      (Wir)

    5. Sehr geehrter Herr ,

      als Straßenverkehrsbehörde sind wir für verkehrsrechtliche Anordnungen (Beschilderung) und Geschwindigkeitsmessungen in Lobbach zuständig. Bauliche Maßnahme fallen in die Zuständigkeit der
      Gemeinde oder des Straßenbauamtes Rhein-Neckar-Kreis bzw. Regierungspräsidium Karlsruhe.

      Zu 1.
      Wir haben bereits eine Messstelle im Bereich der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Ortsmitte eingerichtet. Diese wird regelmäßig angefahren.

      Zu 2.
      Gehwege dürfen nicht von Fahrzeugen befahren werden. Die Regelung ist eindeutig. Bislang sind uns aus Waldwimmersbach keine Hinweise auf Gefährdungen von Fußgängern auf dem Gehweg bekannt. Im Rahmen der nächsten Verkehrsschau in Lobbach werden wir uns vor Ort ein Bild der Gefährdungssituation für Fußgänger auf dem Gehweg in der Ortsdurchfahrt von Waldwimmersbach machen. An der Verkehrsschau werden auch die Polizei, das Straßenbauamt Rhein-Neckar-Kreis und die Gemeinde Lobbach teilnehmen. Dabei werden wir Ihren Vorschlag zur Markierung von Parkflächen und weitere Sicherungsmaßnahmen prüfen. Ein Fußgängerüberweg besteht meines Wissens in geringer Entfernung von Ihrem Wohnhaus bereits.

      Zu 3.
      Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurde der Verkehrslärm von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg für von Lärm belastete Gemeinden ermittelt. Eine Überschreitung der straßenverkehrsrechtlich maßgeblichen Lärmgrenzwerte kommt demnach erst ab einer Verkehrsbelastung von 8200 Fahrzeugen/Tag in Betracht. Da diese Verkehrsstärke in Lobbach nicht erreicht wird, wurde keine Lärmkartierung vorgenommen. Verkehrsrechtliche Maßnahmen aus Lärmschutzgründen kommen daher nicht in Betracht. Zu beachten ist in dieser Hinsicht auch, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits auf 30 km/h beschränkt ist.

      Eine Vorgangsnummer gibt es bei uns nicht. Ich werde Sie über die Prüfungen informieren, sobald die Verkehrsschau in Lobbach stattgefunden hat.

      Mit freundlichen Grüßen

    6. Wie bitte? Es existieren nicht wenige Videos und Bilder darüber!

      “Gehwege dürfen nicht von Fahrzeugen befahren werden. Die Regelung ist eindeutig. Bislang sind uns aus Waldwimmersbach keine Hinweise auf Gefährdungen von Fußgängern auf dem Gehweg bekannt.”

      Dann hat also das Ordnungsamt von Waldwimmersbach jegliche Beschwerden und die entsprechenden Beweise der Bewohner zurückgehalten? Ist das schon strafrechtlich relevant? Unterlassene Hilfeleistung, Verletzung der Fürsorgepflicht, Strafvereitelung im Amte, …

    7. Und da wir nicht dulden, dass man uns von Amts wegen so schnöde anlügt, werden wir auch nicht mehr dulden, dass unser Grundstück ohne unsere Erlaubnis genutzt wird. Es wird eine gerade Fläche betoniert und als Stellplatz genutzt werden, um nicht mehr auf der Hauptstraße zu parken. Dazu muss allerdings noch die Kanalisation weg, die ist eh kaputt und alt, aber das interessiert scheinbar nicht. Kommen hier etwa die Grundwasserverunreinigungen her? Eine öffentliche Kanalisation, die in keinem Bauverzeichnis steht.

      Sehr geehrtes Bauamt,
      sehr geehrter Herr Rutsch!

      Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 24.03.2015 möchten wir feststellen, daß sich unsere Aussage, daß wir jeglicher Nutzung unseres Grundstücks widersprechen, nicht nur auf unser Haus bezieht, sondern das gesamte Flurstück meint. Sollten Nutzungen
      innerhalb der Gemarkung unseres Flurstücks geplant sein, widersprechen wir dem hiermit nochmals ausdrücklich. Sollten Nutzungen innerhalb der Gemarkung unseres Flurstücks stattfinden, widersprechen wir hiermit ausdrücklich diesen Nutzungen und fordern die sofortige Unterlassung.
      Allein der Aussage, es handelt sich bei den Straßen an unserem Grundstück, (unsere Adresse), um sogenannte historische Straßen, ist nicht zu entnehmen, daß es daraus Nutzungsansprüche an uns oder unser Gründstück innerhalb seiner Gemarkung gäbe. Wir hätten gern ein Aktenzeichen, daß unser Anliegen im Bauamt dokumentiert.

      Vielen Dank

      Lobbach, 16. April 2015

      Mit freundlichen Grüßen

    8. Vom Bauamt kam zunächst nichts, vom Bürgermeister nie wieder eine Antwort. Weder darauf, noch auf irgendwelche anderen Anfragen von uns. Dann, als wir persönlich beim Bauamt waren gabs folgendes:

      […]Für Ihr Grundstück existiert kein Eintrag im Baulastenverzeichnis.[…]

  5. Monate später …

    Sehr geehrter Herr (Straßenverkehrsamt)

    Vor einiger Zeit hatte ich sie wegen Nichteinhaltung der StVO in Waldwimmersbach, im Bereich der (unsere Adresse), angeschrieben. Sie teilten mir mit, dass Sie sich nach der nächsten Verkehrsschau wieder bei mir melden werden. Zu welchem Zeitpunkt ist die von Ihnen beabsichtigte Verkehrsschau geplant?

    Da die massiven Beeinträchtigungen durch den Verkehr, der deutlich schneller als 30 km/h an einer 30er Stelle im Bereich der (unsere Adresse), sowie Fahrzeuge die auf dem Gehweg fahren und parken, möchte ich Sie noch einmal darum bitten Verordnungen und Gesetze wie StVO und Emmissionsschutz, hier an der Stelle der (unsere Adresse), durchzusetzen. Des Öfteren fahre ich Kraftfahrzeugen aus Richtung Lobenfeld hinterher, die nach erreichen meiner 50 km/h Marke immer noch weiter beschleunigen (teilweise sehe ich auf der errichteten Geschwindigkeitsanzeige schon mehr als 60 km/h, die ab dem festen Blitzer erreicht werden) und die nach erreichen der 30er Stelle im Bereich vor (unsere Adresse) nicht abbremsen. Bei Telefonaten nach 22.00 Uhr hört mein Gegenüber am Telefon die LKW durch geschlossene Fenster und Türen hier, im Bereich der (unsere Adresse), was nach dem Emissionsschutzgesetz nicht zumutbar ist.

    Brauchen Sie Audioaufnahmen aus dem geschlossenen Innenbereich eines Wohnhauses oder mehrer Wohnhäuser? Diese kann ich Ihnen anfertigen, deren Erstellung wegen “geschlossener Innenbereich” rechtlich unstrittig sein sollte und zukommen lassen. Teilweise sind der Polizei die LKW bekannt, es wird aber zB von der Polizei in Meckesheim abgelehnt, etwas dagegen zu unternehmen. Aussage am 20.10.15 von Herr Hauser, Polizeistation Meckesheim: Was wollen Sie von mir? Ich stelle mich doch da nicht hin und kontrolliere.

    Ich möchte Sie, als Vertreter des LRA nochmals bitten, die StVO und Emmissionsschutz im Bereich der (unsere Adresse), nötigenfalls ohne Polizei und Ordnungsamt durchzusetzen. Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen
    (Ich)

  6. Auf der Internetseite der Gemeinde Lobbach ist zu lesen:

    Verkehrssicherheit

    Unabhängig vom Verkehrsaufkommen ist die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen unverzichtbar. Die häufigsten Ursachen bei Unfällen mit Verletzten sind:

    Geschwindigkeitsverstöße
    Missachtung des Sicherheitsabstandes
    Verletzung der Vorfahrt
    Verkehrsuntüchtigkeit

    Warum ist das, was auf der Internetseite der Gemeinde Lobbach als Ursache für Unfälle steht, eigentlich so weit weg von dem, was die Gemeinde Lobbach präventiv gegen Unfälle unternimmt?

  7. Auch auf der Internetseite der Gemeinde Lobbach zu lesen:

    Kriminalprävention

    Straftaten und damit verbundene Schäden zu verhindern ist besser, als später mit hohem Aufwand Strafverfolgung zu betreiben. Neben konsequenter Strafverfolgung setzt die Polizei deshalb deutliche Schwerpunkte bei der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung.

    Kriminalitätsbekämpfung ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, verfolgt Baden-Württemberg seit Beginn der 90er Jahre den Ansatz der kommunalen Kriminalprävention. In dem beim Innenministerium Baden-Württemberg angesiedelten „Projektbüro Kommunale Kriminalprävention“ wird gesamtgesellschaftlich und ressortübergreifend im Sinne eines ganzheitlichen und vernetzten Vor-Ort-Ansatzes die Präventionsarbeit des Landes begleitet.
    […]

    Was genau wird hier präventiv getan? Ist das Wegschauen der Polizei bei Steuerhinterziehung (z.B. nicht angemeldete Hänger an Traktoren, die im öffentlichen Verkehr benutzt werden) eine geeignete Kriminalprävention?

Schreibe einen Kommentar