Schöne FilterBlasenWelt

ARD: “Der russische Truppenaufmarsch an der Grenze der Ukraine bedroht aus Sicht der USA den internationalen Frieden. Nun berät das höchste Entscheidungsgremium der UN über die Situation.

Und der Aufmarsch der NATO an den Grenzen Russlands bedroht aus Sicht Russlands den Frieden. Da es das gleiche Argument auf beiden Seiten ist, sollte darüber das höchste Entscheidungsgremium der UN gleich mitberaten. In einem Aufwasch so zusagen.

Denn gerade den USA, die immer mal wieder andere Länder überfallen, ein wenig morden und dann lustig wieder heim fliegen, traue ich, was friedliches Miteinander anbetrifft, nicht den Dreck unterm Fingernagel zu.

Also beratet bei der UN mal schön, anstatt die NATO von den Grenzen Russlands abzuziehen. Beraten, anstatt abzurüsten, beraten anstatt Abrüstung zu kontrollieren.

Wichtig ist, die völkerrechtliche Entscheidung der Menschen in Donbas, die mehrheitlich nicht zur Ukraine gehören wollen, mit Springerstiefel zu treten. Nur so schafft ihr es (schafft  IHR es, nicht, schaffen WIR es, denn ich glaube, die Mehrheit der Menschen im Westen wollen Frieden), weiter Waffen zu verkaufen. Denn mit Frieden, mit Völkerrecht und mit ohne NATO verkauft man Waffen nicht so gut.

Wie oft war unsere Außenministerin in Russland? Wie oft im Donbas? Auf welcher Position steht für unsere Aussenministerin die mehrheitliche Forderung der Menschen im Donbas, nicht zur Ukraine gehören zu wollen? Ob die UN auch für politische Ignoranz zuständig ist?

 

Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Wir haben eines der besten Rechtssysteme der Welt hier in Deutschland. Sagen wir hier in Deutschland. Zum Beispiel unser deutsches Bürgerliches Gesetzbuch ist der Meinung, dass man Geschenke auch zurückfordern darf. Zumindest hier in Deutschland, weil wir ja so ein tolles Rechtssystem haben.

Fachanwalt.de: Grundsätzlich hat ein Ehepartner das Recht, Geschenke, die er in der Zeit der Ehe gemacht hat, zurückzufordern. Möglich machen dies die Paragraphen 528, 530 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches. In den folgenden Gesetzesauszügen finden sich die Hauptgründe, die geltend gemacht werden müssen, um etwaige Ansprüche auf eine Rückforderung der Sache durchzusetzen. Dies ist zum einen der grobe Undank des Beschenkten sowie als zweite Variante die Verarmung des Schenkenden.

 

Erbrecht-ratgeber.de: Immer dann, wenn der Schenker sein Vermögen also nicht nur kommentarlos in die Hand gedrückt hat, sondern nachweisbar mit einer konkreten Auflage für den Beschenkten verbunden hat, kann er das Geschenk zurückfordern, wenn die Auflage entweder überhaupt nicht mehr erfüllt werden kann oder der Beschenkte die mit der Schenkung verbundene Auflage geflissentlich ignoriert und nicht erfüllt.

Eine weitere Möglichkeit der Rückforderung einer Schenkung besteht bei enttäuschten Erwartungen dann, wenn der mit der Schenkung verbundene Zweck verfehlt wurde, § 812 BGB.

Voraussetzung für einen solchen Rückforderungsanspruch ist allerdings, dass der der Schenker den mit der Schenkung verbundenen Zweck nicht für sich behalten hat, sondern der bestimmte Zweck sowohl ihm als auch insbesondere dem Beschenkten voll bewusst war.

Wie ist das jetzt mit unserer Rechtsauffassung. Wie weit würden wir die Rechtsauffassung über unsere Grenzen hinaus vertreten? Wenn zum Beispiel ein Land einem anderen Land ein Geschenk macht. Sagen wir mal eine Halbinsel im schwarzen Meer als Hochzeitsgeschenk überlässt, weil man zusammen in die Zukunft geht. Sagen wir mal eine strategisch wichtige Halbinsel schenkt, um zu zeigen, dass man dem Beschenkten, der doch nun untrennbar dazugehört, vertraut. Ein Geschenk das symbolisieren soll: Wir sind Eins auf Ewig. Doch, doch. So Parolenschleudern gabs mal, früher, im kalten Krieg. Furchtbar gell?

Nach erfolgreicher Korruption der Machthaber durch andere Länder im beschenkten Land trennt man sich wieder. Darf nun das Geschenk, in dem Fall eine strategisch wichtige Halbinsel im Schwarzen Meer zurückgefordert werden, weil der Beschenkte grob undankbar gehandelt hat und zudem auch noch unter Korruption stand, als man sich wieder trennte? Haben ausgerechnet die korrupten Freundesländer des Beschenkten Landes das Recht, dem Zurückfordernden Land zu drohen? Als Deutsche haben wir durch unser Bürgerliches Gesetzbuch da eine Meinung.

Ob man das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch nun auf eine imaginäre Halbinsel im Schwarzen Meer anwenden kann, ist sicher strittig. Dann nehmen wir doch mal zum Beispiel das Völkerrecht, dem sind wir doch alle verpflichtet. Zumindest als EU-Politiker solange verpflichtet ist, wie es der eigenen Weltsicht nicht entgegensteht. Ok, also doch nicht wirklich verpflichtet. Um so leichter fällt es doch einfach mal das Selbstbestimmungsrecht der Völker heran zuziehen und die Halbinselianer entscheiden lassen, wenn wir es doch danach eh Drehen und Wenden können wie ein Stück Klopapier.

Fragen wir doch zuerstmal die Menschen, jetzt 2021, auf der umstrittenen Halbinsel im Schwarzen Meer, zu wem sie gehören wollen oder doch lieber Unabhängig wären. Das demokratische und völkerrechtlich richtige Ergebnis können wir dann immer noch ignorieren, wie zum Beispiel in Katalonien, auch wenn es nicht in unser “gleiches Recht für alle” passt.

In der realen Welt allerdings würden wir unsere NATO als die letzte Barriere der Menschlichkeit und Demokratie schicken und zur Verteidigung der freien Welt … JAJA, das war jetzt Quatsch.

Würden wir überhaupt Militär schicken, bevor so etwas völkerrechtlich und demokratisch abgeklärt ist? Wir (Meine Frau, meine Tochter, meine Mutter, die ~Mehrheit der deutschen Bevölkerung und ich) bestimmt nicht. Und da wir in einer Demokratie leben, würden auch unsere Politiker das nicht am Willen des Volkes vorbei entscheiden wollen. Denn wer das Leben und die ganze Welt wegen der ungeklärten “Eigentumsfrage” einer Halbinsel im Schwarzen Meer riskiert, würde sicher auch nie mehr gewählt werden. Insofern es noch eine nächste Wahl mit einer Beteiligung deutlich über 0% gäbe.