Eine Million dafür?

 

Rathaus statt Sicherheit

Mit einem staatlichen Zuschuss von voraussichtlich einer Million Euro wird sich die Gemeinde Lobbach meiner Meinung nach unnötiger Weise ein neues Rathaus für 2,8 Millionen (2’800’000) Euro gönnen, für das drei Wohnhäuser abgerissen wurden. Dabei gäbe es andere Baustellen, die teilweise das Leben der Bürger gefährden. Zum Beispiel Straßenverkehrsgefährdung durch Raser und Falschparker im Bereich der 30er Stelle vom jetzigen Rathaus bis Bushaltestelle Post. Aber was ist für die Verantwortlichen hier schon ein Leben schon wert, wenn man Geld verdienen muss und es nicht das Leben der wichtigen Bürger ist.

 

nicht schwindelfrei: Gemeinde Lobbach

Fördergelder auch zur Verkehrsentwicklung

Das sich das Land Baden-Württemberg auf die Vetternwirtschaft hier in Lobbach einlässt, anstatt die Gelder an Bedingungen zur Entwicklung zu knüpfen, so wie es tatsächlich anfangs angedacht war, ist traurig. Oder wissen die am Ende nichts davon?

 

Edit: Herr Bürgermeister Knecht hat sich wegen dieses Artikels beleidigt gefühlt und mich wegen der Beschreibung “ergaunertes Geld”  angezeigt. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung steht in der Aufforderung zur Stellungnahme der Polizei. Ich möchte Fakten darlegen und meine Meinung dazu äußern. Provozieren ja, Beleidigen nein.

Die Entscheidungsträger der Gemeinde Lobbach weigerten sich, laut Ex-Bürgermeister Rutsch bereits vor 2015 einstimmig auch im Gemeinderat, die Sicherheit  genau hier an der Stelle der Hauptstraße in irgendeiner Weise zu fördern. Da besteht kein Bedarf und da besteht auch kein Interesse. So hat uns das der Herr Bürgermeister Rutsch gesagt. Des Weiteren, auch darüber habe ich schon hier geschrieben, wurden durch Entscheidungsträger der Gemeinde im Amt Falschaussagen zum Zustand des Gewegs gemacht bzw falsche Aussagen nicht korrigiert.

Die Gemeinde Lobbach verweigerte das Einzeichnen von Parkflächen, auch mit der Begründung das nicht zu dürfen. Die Gemeinde Lobbach verweigerte das Anbringen einer Geschwindigkeitstafel und behauptete, dafür sei das Straßenverkehrsamt zuständig. An anderen Stellen wurden solche Tafeln allerdings angebracht. Die Gemeinde Lobbach verweigert das Anbringen von Sicherungen des Gehwegs. Weil der Verkehr dann behindert wird, ist ein Argument gewesen. Auf dem Gehweg wird der Verkehr behindert … Die Gemeinde Lobbach verweigert die Regulierung des Verkehrs. Die Gemeinde Lobbach dultet durch Nichtstun wissentlich Straftaten im öffentlichen Verkehrsraum. Solange die Staatsanwaltschaft ihnen nichts sagt, sieht die Gemeinde Lobbach auch keinen Grund, da zu handeln. Auch das habe ich schriftlich und werde es noch veröffentlichen.

Es gab Zuschüsse vom Land für den Ortskern von Waldwimmersbach, die laut Plan der STEG bei öffentlichen Veranstaltung vorsah, die Sicherheit durch einige Querungen entlang der Hauptstraße für Passanten zu erhöhen. Das sollte auch durch diese Zuschüsse finanziert werden. Absolut keine Querung ist gekommen. Mehr noch, die Gemeinde weigerte sich bisher sogar, etwas hier an der Stelle zu machen. Dazu habe ich Schriftverkehr. Den werde ich natürlich noch veröffentlichen, um die Richtigkeit meiner Ausssagen zu belegen.

Wenn ich sage “die Gemeinde” meine ich selbstverständlich NICHT jede einzelne Person, die mit der Gemeindeverwaltung in Beziehung steht, sondern die jeweiligen Entscheidungsträger oder Personen, die mir geschrieben haben. Inwiefern jedes der Gemeinderatsmitglieder abstimmt, weiss ich selbstverständlich auch nicht. Aber am Ergebnis sehe ich, dass mehrheitlich keine Reglung für Sicherheit und Normalität hier an der Stelle stattfindet, was durch Beschluss aber ohne Weiteres stattfinden könnte. Über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wird mit dem Argument des Opportunitätsprinzips hinweg gegangen. Was an Sich doch schon wieder nicht sein darf.

Wildes Kreuz-, Quer- und Zuparken der Gehwege, Fußgängerüberwege und Bushaltestellen ist für einige Verkehrsteilnehmer ebenso gedultet, wie Fahren mit nicht verkehrsicheren KFZ. Auch da ist nicht Ersichtlich, dass Geld aus dem Entwicklungsfond eingesetzt wurde, den Ortkern attraktiver oder sicherer zu macher. Trotz nachweislicher  Vorfälle, bei denen Passanten, selbst Kinder, hier auf dem Gehweg durch teilweise viel zu schnelle KFZ in akute Lebensgefahr gebracht wurden und noch immer werden, hat die Gemeinde Lobbach kein Geld für die notwendigen Sicherungen übrig.

Und nun kommt in der RNZ die Meldung, dass Lobbach ein neues Rathaus bekommt, dass mit über einer Million Euro bezuschusst wird. Keinen Cent hat die Gemeinde hier an der Stelle übrig gehabt, um akute Gefahren abzuwehren. Aber ein neues Rathaus brauchen wir. Die Meinung von mir, dass ein neues Rathaus nicht an erster Stelle stehen darf, ist eine Seite. Die andere Seite ist, dass einzelne Entscheidungsträger sich persönlich mit Falschaussagen dafür einsetzten, dass hier an der Stelle nichts getan wird und gleichzeitig Millionen an Steuergeldern für ein neues Rathaus verplanen. Bewußt habe ich nichts dazu geschrieben, dass die Planung und Berechnung unseriös sei, weil Gelder verschoben wurden, die dafür nicht angedacht waren und das die Genehmigung auch ein politisches Geschenk sei. Denn das sind nur Gerüchte durch Hörensagen, die ich nicht belegen kann. Man wird ja nach dem Bau sehen, ob zumindest die Zahlen gestimmt haben.

Deshalb habe ich in der Summe den Begriff “ergaunertes Geld” gewählt. Meiner Meinung nach kann etwas nicht stimmen, wenn auf der einen Seite nicht die Standarts eingehalten werden, um Leben und Gesundheit der Bürger zu erhalten, für die man als Gemeinde verantwortlich ist. Auf der anderen Seite Millionen, in Teilen genau dieses Geldes, für ein, möglicher Weise zu diesem Zeitpunkt, nicht nötiges neues Rathaus ausgegeben werden können.

Und zum Ende nocheinmal: Meine Absicht lag und liegt nicht darin zu Beleidigen oder Unwahrheiten zu verbreiten. Auch wenn es der Ärger oftmals schwer macht, nicht überzogen oder zornig zu reagieren. Das habe ich nicht nötig, so will ich nicht sein. Deshalb habe ich auch das: ergaunertes Geld nun in: “ergaunertes Geld” geändert und hoffe damit den (auch juristischen) Unterschied herausgestellt zu haben. Ergaunert habe ich mit nicht seriös und moralisch fragwürdig gemeint.

Eins MUSS ich aber trotzdem noch loswerden. Hitlergruß, Mittelfinger, “Blöder Wichser!”, “Fick Dich!” sind vorsätzliche Beleidigungen, bei denen kein Öffentliches Interesse besteht. Ergaunertes Geld als Aussage scheint aber das öffentliche Interesse zu wecken. Wie gleich doch die Bürger vor dem Gesetz sind. Aber gut, ich will kein Recht auf Unrecht. Ich will endlich ein Recht auf’s Recht.

 

 

Verfahrensfreie Bauvorhaben

nicht schwindelfrei: Gemeinde Lobbach
nicht schwindelfrei: Gemeinde Lobbach

 

Wieder mal versucht die Gemeinde Lobbach, sich nicht an geltende Gesetze zu halten. Diesmal das Baurecht. So ruft sie das Baurechtsamt (selbstverständlich auf Steuerzahlerkosten) an, um verfahrensfreie Bauvorhaben zu sabotieren.

Irgendwann Ende 2018 steht eine Frau vor unserem Grundstück und in unserem Grundstück. Sie misst unsere neue Grenzbebauung ab. Misst innen, misst außen, ließt noch einmal ihre Notizen, misst nochmal und nochmal. Irgendwas scheint da nicht zu stimmen. Ich nehme meine Tochter und gehe mal raus, um der Frau meine Hilfe anzubieten.

Auf Antrag der Gemeinde Lobbach

Sie kommt vom Baurechtsamt. Die Gemeinde Lobbach hat das Amt über unseren scheinbar unrechtmäßigen Bau informiert. Die Unrechtmäßigkeit kann die Frau vom Baurechtsamt im Moment nicht finden, sagt sie mir. Nach der momentanen Einschätzung, sie muss den Bebauungsplan allerdings nocheinmal einsehen, ist unser Bau nicht zu bemängeln und verfahrensfrei. Sie fragt mich, warum die Gemeinde das nicht gewusst haben könnte? Ganz einfach, weil sie mich nicht gefragt hat.

Wieder ein Mobbingversuch

Für mich ist klar, da versucht die Gemeinde Lobbach wieder, uns von Amts wegen zu belästigen und zu diffamieren. Immerhin werfen wir der Gemeinde und einigen derer Vertreter, eben wegen solcher Vorfälle, nachweislich diverse Rechtsverstöße vor, auch Amtsmissbrauch ist dabei nichts Neues. Anstatt das abzustellen, verfängt diese sich immer weiter. Dass es in Lobbach diverse Bebauungen gibt, die keine Genehmigung haben ist auch klar. Immerhin ist in einer Vetternwirtschaft auch das Baurecht nicht für alle gleich.

 

Zur Info vom Serviceportal BW: verfahrensfreie Bauvorhaben

  • Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 Kubikmeter Bruttorauminhalt

  • Terassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter, offener Bau

  • Vorbauten ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40 Kubikmeter Bruttorauminhalt

  • Sie müssen keinen Bauantrag stellen oder ein Kenntnisgabeverfahren durchführen, aber sind verpflichtet, in eigener Verantwortung zu prüfen, ob Sie Ihr Vorhaben wie geplant umsetzen dürfen.

  • Sie sind als Bauherr dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Befreiungen oder Genehmigungen von den jeweils zuständigen Behörden vorliegen. Bei Zweifeln wenden Sie sich an eine fachkundige Stelle.

An eine fachkundige Stelle, deswegen an einen Anwalt und nicht an die Gemeinde Lobbach, haben wir uns gewendet. Der sagte uns, die Ortsüblichkeit wäre noch ein Argument. Allerdings ist an unserer Stelle nur ortsüblich, dass die Behörden selektiv Straftaten decken. Das hat nun aber mit unserem Bau nicht zu tun, weshalb die Ortsüblichkeit kein Hinderungsgrund sein darf.

Nun, der Bescheid vom Baurechtsamt ist noch nicht da. Wie das Ganze weitergeht, werde ich hier noch mitteilen. Bis dahin wünsche ich ein gutes neues Jahr mit weniger guten alten Köpfen. Prost.