Vorsicht beim Parken

Sollten Sie mal in Lobbach/Waldwimmersbach parken wollen und mit Ihrem Fahrzeug dann auch wieder weiterfahren wollen, sollten Sie auf ein paar Grundregeln achten. Wenn Sie jetzt glauben: “Die kenne ich doch, hab ich in der Fahrschule gelernt, steht in der Straßenverkehrsordnung.”, dann laufen Sie Gefahr, laufen zu müssen.
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Nein, keine Fahrerflucht

Wenn Sie mal mit 60 oder 70 km/h (bei 30er Begrenzung) durch Waldwimmersbach rasen und dabei einen Außenspiegel eines am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeugs komplett abfahren, dann weiterfahren und auch nicht zurückkommen, ist das kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Laut zuständiger Staatsanwaltschaft in Heidelberg konnte ein Fahrer, der so fuhr, das ja gar nicht hören. Er hat nämlich beim Fahren immer Kopfhöhrer auf, durch die er laut Musik hört, so in der Begründung der Staatsanwaltschaft. Den Knall, den die Anwohner in den geschlossenen Häusern hören konnten, hatte er somit in seinem Auto nicht wahrnehmen können. Verfahren wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort wurde deshalb eingestellt. Da hat der Fahrer Glück gehabt, dass auch die Staatsanwaltschaft so musikbegeistert ist.