Über Gehweg fahren ist geduldet

Entgegen falsch lautender Meldungen in den Medien ist das Befahren der Gehwege nicht verboten. Wichtig dabei ist nur, dass man die Geschwindigkeitsbegrenzung (im Video wären das 30 km/h) nicht einhält, sondern mit etwa 60 km/h über den Gehweg fährt.

Außerdem sollte man Freunde bei der Polizei haben. Dann sagt auch die Staatsanwaltschaft, dass sie an dieser Fahrweise nichts zu bemängeln hat.

Aus der Einstellungsverfügung nach § 152 Abs 2 StPO der Staatsanwaltschaft Heidelberg Az 530 UJs 8892/17:

“[…]Zu einer konkreten Gefährdung ist es vorliegend nicht gekommen. Im Hinblick auf etwaige Ordnungswidrigkeiten wird das Verfahren nach § 47 OWiG eingestellt.[…]”

Für die Staatsanwaltschaft Heidelberg ist das Befahren des Gehwegs noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit wert. Eine konkrete Gefährdung ist es für die Staatsanwaltschaft Heidelberg auch nicht, dass ich mit meinem Kind vom Gehweg auf die Treppe meines Nachbarn gehen musste, um dem Traktor, der auf dem Gehweg mir entgegenraste, auszuweichen. Die benannten Zeugen wurden nicht befragt. Ist das eigentlich schon Rechtsbeugung?

Die Steuerhinterziehung wegen dem Hänger, der dafür nicht angemeldet ist, wird inklusive ignoriert. So läuft es wie geschmiert.

 

Kleines Update:

Was uns das überhaupt angeht (stark veränderte Aussage, im Original stand was von einer Körperöffnung des Genitalbereichs, Stasisau, Dreckschwein, “irgendwo mal treffen”):

Wenn man mal wieder schnell vom Gehweg auf die Treppe des Nachbarn flüchten muss, weil so ein behördlich gedulteter Fahrer, dem offensichtlich der Führerschein dauerhaft entzogen gehört, mit Vollgas auf dem Gehweg entgegen kommt, dann geht mich das möglicher Weise doch was an. Und da ich mein Kind dabei hatte, wird das auf jeden Fall Konsequenzen haben.  Soviel als Antwort zu dem feigen Stück sozialen Abfalls, das meint, mir hier anonym drohen zu müssen. Doch in einem hat der Anonyme mit dem großen Maul recht: irgendwo trifft man sich mal. Und dann reden wir drüber : – )