Zu blöd zum Fahren

 

(Video vorläufig nicht öffentlich)

Wie solche Fahrer überhaupt einen Führerschein bekommen konnten …

Mit einem 25 km/h Anhänger durch die 30er Zone mit fast 50 km/h. Zu blöd, um 25 km/h fahren zu können …

7 Gedanken zu „Zu blöd zum Fahren“

    1. Nee Herr Schnellkommentator :-), nicht solange die durch Meckesheim gedeckt werden. Dort muss zuerst was geändert werden. Da habe ich gestern eine interessante Einstellungsverfügung von der Staatsanwaltschaft Heidelberg erhalten, weil der verantwortliche Beamte auf einem Video nichts ungewöhnliches entdecken konnte. Über 50 km/h im Slalom durch die 30er und fast in den Gegenverkehr rein. Das schaffe ich heute aber nicht mehr reinzustellen.

    1. Wer das war, weiss ich nicht. Ist ja auch insofern nicht wichtig, da geklärt werden muss, was ich darf und was nicht. Das ist in Aller Interesse. Sollte ich Aufnahmen von genau dieser Kamera nicht verwenden dürfen und mir ein Gericht das bestätigt, dann werde ich das auch nicht. Das hier weiter überwacht wird, ob nun von mir oder von einer Firma oder sonst wem, dass sollte spätestens nach den Aussagen wie “ich erschlage Dich”, “Du gehörst vergast, die Alte und das Balg gleich mit” und von einer weiteren Person “Du solltest nachts nicht mehr allein auf die Straße gehen” klar sein. Da geht unser Interesse vor. Die Konditionen lasse ich mir vom Datenschutzbeauftragten nochmal erklären. Also lasst den Mann seine Arbeit machen.

      Aber schon wieder die Unwahrheit hat die Polizei verbreitet. Ich hätte die Kamera nie abgebaut, bzw sie nur woanders hingebaut und immer Betrieb gehabt. Die Videos der Zeit von Anfang Oktober bis Ende März von dieser Kamera würde ich gern mal sehen. Die Kamera war in der Zeit noch nichtmal bei mir. Aber gut, wieder ein Indiz mehr, dass Beamte hier ihr Amt für andere Interessen missbrauchen. Auch das brauche ich bestimmt noch.

      Das Video werde ich vorläufig mal rausnehmen und mir erklären lassen, was daran nicht regelkonform gemäß Kunst-Urhebergesetz § 23 ist.

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