Töten ist keine Menschenrechtsverletzung

So verstehe ich das Urteil beim Menschengerichtshof im Fall Deutschland tötet Kinder in Afghanistan:

Wer Menschen vorsätzlich das Leben nimmt oder es hin nimmt, dass Menschen vorsätzlich getötet werden oder Dritte auffordert, Menschen das Leben zu nehmen, ist nicht immer ein Mörder oder dessen Gehilfe. Wenn die Bundeswehr in Afghanistan Bomben auf Kinder wirft, ist das nicht zwangsläufig eine Menschenrechtsverletzung. Die Frage scheint nicht zu sein, ob man Menschen tötet (Bundeswehr: Töten, nicht Morden), sondern, wer es macht und ob es dann sanktioniert wird. (z.B. USA oder Russland).

Zur falschen Zeit am falschen Ort: 100 Menschen

Der Kommandeur hätte abzuwägen gehabt, ob das Leben seiner deutschen Soldaten in Afghanistan wichtiger als das Leben von z.B. Kindern ist. Nun, die Kinder sind tot. Das war bestimmt eine Entscheidung, die den armen Kommandeur noch lange verfolgen wird. Die Eltern der Kinder würde ich noch im Nachhinein wegen Aufsichtspflichtverletzung anklagen, sofern sie noch leben. Niemand hat sich in Krisengebieten aufzuhalten.

Aus fragwürdigen Quellen hatte der Kommandeur erfahren, dass angeblich Taliban (= böse Muslime und Terroristen) Sprit aus einem geklauten LKW abzapften. Nachdem der Kommandeur das nicht überprüfte, gab er den Befehl zum potenziellen Töten und ging dann fix schlafen. Und unter guten Christen ist bekannt: wer schläft, der sündigt nicht. Amen.