Verfahrensfreie Bauvorhaben

nicht schwindelfrei: Gemeinde Lobbach
nicht schwindelfrei: Gemeinde Lobbach

 

Wieder mal versucht die Gemeinde Lobbach, sich nicht an geltende Gesetze zu halten. Diesmal das Baurecht. So ruft sie das Baurechtsamt (selbstverständlich auf Steuerzahlerkosten) an, um verfahrensfreie Bauvorhaben zu sabotieren.

Irgendwann Ende 2018 steht eine Frau vor unserem Grundstück und in unserem Grundstück. Sie misst unsere neue Grenzbebauung ab. Misst innen, misst außen, ließt noch einmal ihre Notizen, misst nochmal und nochmal. Irgendwas scheint da nicht zu stimmen. Ich nehme meine Tochter und gehe mal raus, um der Frau meine Hilfe anzubieten.

Auf Antrag der Gemeinde Lobbach

Sie kommt vom Baurechtsamt. Die Gemeinde Lobbach hat das Amt über unseren scheinbar unrechtmäßigen Bau informiert. Die Unrechtmäßigkeit kann die Frau vom Baurechtsamt im Moment nicht finden, sagt sie mir. Nach der momentanen Einschätzung, sie muss den Bebauungsplan allerdings nocheinmal einsehen, ist unser Bau nicht zu bemängeln und verfahrensfrei. Sie fragt mich, warum die Gemeinde das nicht gewusst haben könnte? Ganz einfach, weil sie mich nicht gefragt hat.

Wieder ein Mobbingversuch

Für mich ist klar, da versucht die Gemeinde Lobbach wieder, uns von Amts wegen zu belästigen und zu diffamieren. Immerhin werfen wir der Gemeinde und einigen derer Vertreter, eben wegen solcher Vorfälle, nachweislich diverse Rechtsverstöße vor, auch Amtsmissbrauch ist dabei nichts Neues. Anstatt das abzustellen, verfängt diese sich immer weiter. Dass es in Lobbach diverse Bebauungen gibt, die keine Genehmigung haben ist auch klar. Immerhin ist in einer Vetternwirtschaft auch das Baurecht nicht für alle gleich.

 

Zur Info vom Serviceportal BW: verfahrensfreie Bauvorhaben

  • Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 Kubikmeter Bruttorauminhalt

  • Terassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter, offener Bau

  • Vorbauten ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40 Kubikmeter Bruttorauminhalt

  • Sie müssen keinen Bauantrag stellen oder ein Kenntnisgabeverfahren durchführen, aber sind verpflichtet, in eigener Verantwortung zu prüfen, ob Sie Ihr Vorhaben wie geplant umsetzen dürfen.

  • Sie sind als Bauherr dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Befreiungen oder Genehmigungen von den jeweils zuständigen Behörden vorliegen. Bei Zweifeln wenden Sie sich an eine fachkundige Stelle.

An eine fachkundige Stelle, deswegen an einen Anwalt und nicht an die Gemeinde Lobbach, haben wir uns gewendet. Der sagte uns, die Ortsüblichkeit wäre noch ein Argument. Allerdings ist an unserer Stelle nur ortsüblich, dass die Behörden selektiv Straftaten decken. Das hat nun aber mit unserem Bau nicht zu tun, weshalb die Ortsüblichkeit kein Hinderungsgrund sein darf.

Nun, der Bescheid vom Baurechtsamt ist noch nicht da. Wie das Ganze weitergeht, werde ich hier noch mitteilen. Bis dahin wünsche ich ein gutes neues Jahr mit weniger guten alten Köpfen. Prost.

Verkehrstagfahrt am 28.07.2016 in Lobbach

Keine Verkehrssicherung in Lobbach Waldwimmersbach

Die Verkehrstagefahrt in Lobbach fand am 28.07.2016 statt. Dabei wurde es abgelehnt, die Verkehrssicherheit in Lobbach Waldwimmersbach einzuhalten. Mehr noch, es wurden falsche Tatsachen (woanders heisst das: Lügen) verbreitet und die Sicherheit auf Waldwimmersbachs Straßen noch weiter abgebaut.

 

Teilnehmer

 

Ergebnis
Gehweg wird befahren

Erstens: Behauptungen, wie das Befahren des Gehwegs sei nicht möglich, weil es ein sogenanntes Hochbord gäbe sind falsch. Hier gibt es kein Hochbord, der Gehweg wird befahren, sobald kein Fahrzeug am Fahrbahnrand parkt.

(Quelle: Wikipedia) Ein Hochbordstein ist ein zwischen 15 und 18 cm breiter und 25 bis 30 cm hoher Bordstein, der die Fahrbahn als die vom motorisierten Verkehr befahrene Fläche von den Bereichen für Fußgänger abgrenzt. Er dient dazu, die Fußgänger vor dem Verkehr zu schützen. Zu diesem Zweck wird er in Deutschland und seinen Nachbarländern meist so eingebaut, dass zwischen Fahrbahn und Gehweg ein Höhenunterschied von 10 bis 15 cm vorhanden ist.

 

Keine zusätzlichen Querungen in Waldwimmersbach

Zweitens: Der Fußgängerüberweg ist nicht ausreichend. Bei der Vergabe der Fördergelder wurde noch großspurig durch die STEG auf den Informationsveranstaltungen damit geworben, dass es mehrere Überquerungen für Fußgänger geben wird. Jetzt will davon niemand mehr etwas wissen. Entgegen vieler geplanter Querungen gibt es bis heute genau KEINE zusätzliche Querung, die Sicherheit für Fußgänger bringt. Dass selbst an diesem einen existierenden Fußgängerüberweg oft wegen der hohen Geschwindigkeiten des Verkehrs nicht angehalten wird, haben schon manche Fußgänger hier in Waldwimmersbach mit Schrecken feststellen müssen. Genau hier muss angesetzt werden: ein Blitzer. Stattdessen soll ein neues Rathaus gebaut werden. Wie genau sind denn die Fördergelder bilanziert worden?

 

Keine Regulieren des Verkehrs

Drittens ist es nicht ausreichend, dass an irgendeiner anderen Stelle der Verkehr regelmäßig gemessen wird. Diese anderen Messstellen haben keinen beruhigenden Einfluss auf das Verkehrsgeschehen hier und auch nicht an den anderen Stellen in Waldwimmersbach. Nur dort, wo mal das neue Rathaus hinsoll, wird geblitzt. Permanente Geschwindigkeitsüberschreitungen zeigen gerade die Videos hier auf der Webseite. Klar, dass da ausgerechnet die Raser dagegen sind, gegen Blitzer sind, wie auch gegen die Videoaufnahmen.

 

Ordnungsamt Lobbach verschweigt Probleme

Viertens ist es falsch von dem einen Anwohner zu sprechen. Es gab in Vergangenheit viele Beschwerden über den Verkehr. Scheinbar nichts davon hat das Ordnungsamt von Lobbach an das Straßenverkehrsamt des LRA Heidelberg weitergeleitet. Das zumindest behauptet der Chef des Straßenverkehrsamts, Herr Axel Brandenburger. Ihm sind bisher keine Gefährdungen durch das Ordnungsamt von Lobbach mitgeteilt worden.

 

Parken Sie auf der Straße

Fünftens überträgt die Verkehrskommission es uns, selbst für die Beruhigung des Verkehrs zu sorgen, indem wir unser Fahrzeug an den Fahrbahnrand parken (siehe Protokoll). Die Verkehrskommission, bestehend unter Anderem aus Bürgermeister Rutsch und Ordnungsamtschef Knecht.

 

 

Ebenfalls gelogen, aber nichts Neues ist, dass Bürgermeister Rutsch und Ordnungsamtschef Knecht keinen Einfluss auf das Verkehrsgeschehen hätten. Die beiden Personen wollen vielmehr keine Verbesserung der Verkehrssituation hier an der Stelle. Aber auch das ist nichts Neues. Beide waren bei der Verkehrstagefahrt dabei und beide haben, nach Aussage von Herrn Brandenburger, gegen die Sicherung des Verkehs hier an der Stelle gestimmt. Auch anzumerken ist, dass die Vertreter der Polizei sich gegen Sicherungsmaßnahmen aussprachen. Damit sollte auch dem Letzen klar, an wen man sich in Lobbach Waldwimmersbach zu wenden hat, um hier etwas zu ändern.