Über Gehweg fahren ist geduldet

Entgegen falsch lautender Meldungen in den Medien ist das Befahren der Gehwege nicht verboten. Wichtig dabei ist nur, dass man die Geschwindigkeitsbegrenzung (im Video wären das 30 km/h) nicht einhält, sondern mit etwa 60 km/h über den Gehweg fährt.

Außerdem sollte man Freunde bei der Polizei haben. Dann sagt auch die Staatsanwaltschaft, dass sie an dieser Fahrweise nichts zu bemängeln hat.

Aus der Einstellungsverfügung nach § 152 Abs 2 StPO der Staatsanwaltschaft Heidelberg Az 530 UJs 8892/17:

“[…]Zu einer konkreten Gefährdung ist es vorliegend nicht gekommen. Im Hinblick auf etwaige Ordnungswidrigkeiten wird das Verfahren nach § 47 OWiG eingestellt.[…]”

Für die Staatsanwaltschaft Heidelberg ist das Befahren des Gehwegs noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit wert. Eine konkrete Gefährdung ist es für die Staatsanwaltschaft Heidelberg auch nicht, dass ich mit meinem Kind vom Gehweg auf die Treppe meines Nachbarn gehen musste, um dem Traktor, der auf dem Gehweg mir entgegenraste, auszuweichen. Die benannten Zeugen wurden nicht befragt. Ist das eigentlich schon Rechtsbeugung?

Die Steuerhinterziehung wegen dem Hänger, der dafür nicht angemeldet ist, wird inklusive ignoriert. So läuft es wie geschmiert.

 

Kleines Update:

Was uns das überhaupt angeht (stark veränderte Aussage, im Original stand was von einer Körperöffnung des Genitalbereichs, Stasisau, Dreckschwein, “irgendwo mal treffen”):

Wenn man mal wieder schnell vom Gehweg auf die Treppe des Nachbarn flüchten muss, weil so ein behördlich gedulteter Fahrer, dem offensichtlich der Führerschein dauerhaft entzogen gehört, mit Vollgas auf dem Gehweg entgegen kommt, dann geht mich das möglicher Weise doch was an. Und da ich mein Kind dabei hatte, wird das auf jeden Fall Konsequenzen haben.  Soviel als Antwort zu dem feigen Stück sozialen Abfalls, das meint, mir hier anonym drohen zu müssen. Doch in einem hat der Anonyme mit dem großen Maul recht: irgendwo trifft man sich mal. Und dann reden wir drüber : – )

Feuerwehr Lobbach – Saufen und Pöbeln?

Es ist der 03. September 2016. Und es ist ein Volksfest in der Nachbargemeinde. Das ist ein Ereignis zu dem man nicht wirklich kommt, um Gott zu treffen, sondern um zu feiern. Doch wenn man dann wieder geht, steigen für manche die Chancen, den Schöpfer bald zu treffen. Den Abstand zum Jenseits verringert, wie sollte es auch anders sein, Alkohol und ein Kraftfahrzeug.

 

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/archive/e/ee/20081215022455!Bacchus.jpg
Bacchus: Saufen bis zum Untergang  © Wikipedia.org
Alkohol am Steuer? Klar, kein Problem hier.

Möglicherweise nicht ganz unbeschadet kommt dann kurz nach 22:00 Uhr auch ein Florians- Bacchus-Jünger in Waldwimmersbach angefahren. Vom Volksfest? Nun ja, vom Feiern sicherlich. Weil Alkohol recht mutig und sprachgewandt macht, sondert er beim Vorbeifahren ein “Du blöder Wichser” ab. Der Worte waren damit für ihn auch genug gewechselt, ein Handzeichen in meine Richtung wie ‘komm mal her’ forderte mich dann noch zur Handlung auf.

 

Klare Meinung
Running Gag: Blöder Wichser

Ok, das mache ich. Ist doch interessant für mich zu erfahren, was er von MIR will, blöder Wichser ist immerhin ein Running Gag als Beleidigung unter den Eingeborenen gegen meine Frau. Nachdem er fast die Kurve von der Hauptstraße in die Dorfwiesen (mit Schrittgeschwindigkeit) nicht mehr bekommen und zwei mal das Auto abgewürgt hat, kommt er dann doch ohne weitere Schäden einige Meter weiter zum Stehen. Würgt nochmal ab, startet und fährt weiter. Würgt nochmal ab, startet, macht den Motor aus.

Ja und jetzt? Auf die paar Meter hat er schon vergessen, dass er mich gerade zu sich eingeladen hat? Ich schaue mal zum Fenster rein und klopfe mit der Hand auf’s Autodach.

Die Tür wird aufgerissen, ich bekomme mein Gesicht eben noch weg, mein Bein nicht. Das wird unsanft von der Türkante gerammt. Nun werde ich doch mal laut. Ich frage ihn (zugegeben, ich schreie ihn eher an, als dass ich rede), was das soll.

Feuerwehr und besoffen Autofahren sind kein Widerspruch

Da kommt mir ein recht übler Alkoholgeruch aus dem Auto entgegen. Der uniformierte Fahrer fuchtelt mit seinen Händen in meine Richtung, die schiebe ich zur Seite und gehe aus seiner Reichweite. “Ok,” sagt er “ich höre auf.” Aufhören? Womit? Mich blöd anzumachen, hier besoffen zu pöbeln, uns bewußt zu belästigen, mein Kind fast umzufahren?

Das mit dem Kind war er nicht, versichert er mir. Aber das weiss ich selbst, es war sein Nachbar. Aber er wird bestimmt nichts mehr machen, sagt er und wenn ich jetzt gehe, sagt er auch nichts.

 

Saufen und Fahren © bussgeldkatalog.de

 

Hä? Was will er nicht sagen? Dass er besoffen Auto fährt? Dass er mit einer Feuerwehruniform besoffen Auto fährt? Nun gut, er scheint nicht wirklich zu wissen, was er gerade von sich gibt, ich frage (ok, vielleicht war es immer noch sehr laut) ihn noch mal, ob er auch wirklich aufhört. “Ja, ja, ja.”

Ein sich vergrößernder nasser Fleck auf seiner Hose besiegelt seine Worte und bringt mich vollends raus. Ich will eigentlich noch mehr loswerden, aber winke ab und gehe. Mit dem reden zu wollen, sind Perlen vor die Säue. Wir, meine Frau war mit Kind und Hund direkt hinter mir, gehen wieder heim.

Fortsetzung folgt …

 

Edit 25.06.2020: Es gab nun ein Verfahren vor dem AG Sinsheim. Wegen der  Falschaussagen das Feuerwehrmannes aus Lobbach? Nein. Wegen der Beleidigungen des Feuerwehrmannes gegen uns? Nein. Weder Falschaussagen noch Beleidigungen gegen uns waren jemals von öffentlichen Interesse.

Es war ein Verfahren gegen mich wegen Beleidigung. In vorgefertigter Form, in die man nur noch Name und Feuerwehmitgliedschaft eintragen musste, wurde ich von ca 15 Mitgliedern der Feuerwehr Lobbach wegen Beleidigung angezeigt. Organisiert und die Vordrucke verteilt hatte warscheinlich der Bürgermeister, denn unter seinem Namen wurde mir das Verfahren mitgeteilt. Die Beleidigung besteht im Titel und einer Überschrift:

Feuerwehr Lobbach – Saufen und Pöbeln und Feuerwehr und besoffen Auto fahren sind kein Widerspruch

Der erklärende Kontext eines öfter pöbelnden und zum beschriebenen Vorfall nach Alkohol riechenden Feuerwehrmannes in Uniform? Ist egal. Die ganze Feuerwehr ist beleidigungsfähig, also darf sie sich beleidigt fühlen. Der Kontext von mutmaßlich mehreren Falschaussagen eines Feuerwehrmannes aus Lobbach? Ist egal. Die ganze Feuerwehr ist beleidigungsfähig, also darf sie sich beleidigt fühlen.

Dann soll es eben so falsch verstanden sein. Meine Absicht war es jeden Falls nicht in Einzelnen noch die ganze Feuerwehr Lobbach zu beleidigen. Da kann ich nur hoffen, dass die Personen keinen dauerhaften Schaden erlitten haben, das wollte ich bestimmt nicht. Und um es nochmals zu sagen und weiteren Missverständnissen vor zu beugen: Ich habe nicht behauptet, dass die ganze Feuerwehr Lobbach hier öfter pöbelnd vorbeifährt. Ich habe nicht behauptet, dass die ganze Feuerwehr Lobbach immer besoffen Auto fährt. Ich habe nicht behauptet, dass die ganze Feuerwehr Lobbach oder der Bürgermeister pöbelnde und vermutlich falschaussagende Mitglieder der Feuerwehr deckt und unterstützt und deshalb die Anzeigen gegen mich gemacht wurden. Solche Rachegadanken würde ich nicht unterstellen.

Meine Aussage war: Es gibt Mitglieder bei der Feierwehr Lobbach, die pöbeln und machen Falschaussagen und unterstützen Lügner. Und es gibt mindestens einen Feuerwehrmann, der pöbelt, fährt vermutlich besoffen Auto, beleidigt und lügt. Aber das interessiert nur Alice. Und die kennt keiner.