Wie schnell fährt ein Mähdrescher mit Hänger?

 

Wie schnell ein Mähdrescher mit Hänger fährt, steht doch hinten an dem Gerät : 20 km/h.

Beschriftung: 20 km/h

 

Wie schnell fährt ein Mähdrescher mit Hänger durch die 30er Zone in Waldwimmersbach? Knapp 50 km/h. Warum das so ist, weiss die Verwaltung von Lobbach und die Polizei in Meckesheim: Weil die es durch ihre Dultung erlauben.

 

Guten Amigos lässt man eben alles durchgehen.

Knöllchen fürs Parken auf eigenem Grundstück

Da hatte wohl ein Beamter vom Ordnungsamt in Lobbach Waldwimmersbach wieder einen Clown gefrühstückt. Diesmal war das Verdauungsprodukt ein Anruf bei der Polizei in Neckargemünd. Die wurde aufgefordert, uns ein Knöllchen wegen falschem Parken ans Auto zu hängen. Und weil das vielleicht etwas dünn erscheint, hat man dann noch erklärt, die Sicht auf den Kreuzungsbereich werde verdeckt und wir stünden auf dem Gehweg und des Weiteren gäbe es da noch dubiose Wegerechte. Ansonsten werden hier in den Dorfwiesen natürlich keine Knöllchen an irgendwen verteilt, auch dort nicht, wo Dauerparker im Kreuzungsbereich stehen. Wo kämen wir denn da hin, wenn man geltendes Recht auf alle gleichermaßen anwenden würde.

Unser Herr Nachbar hatte uns ja schon mitgeteilt, dass wir mit der Gemeinde Ärger bekommen würden. Übrigens wissen die Vorbesitzer nichts davon, dass es Wegerechte für irgendwen durch unser Grundstück gäbe (laut Kaufvertrag), weiß das Grundbuchamt nichts von Rechten Dritter auf unser Grundstück (Grundbuchauszug), wusste selbst die Gemeinde nichts von irgendwelchen Rechten (wir hatten VOR dem Kauf unter Anderem auf Grundlasten nachgefragt).

Wenn man neben einem Auto anhält, das an der Seite eines Hauses geparkt ist, sollte man sich nicht wundern, wenn man von der Straße in die man abbiegen möchte, nicht mehr viel sieht. Und wer bereits einige Meter vor einem Kreuzungsbereich neben einem Haus anhält, um dann festzustellen, dass das Haus die Sicht versperrt, sollte eigentlich noch nichtmal alleine Dreirad fahren dürfen. Aber gut, wir leben in Waldwimmersbach …

Auf dem eigenen Grundstück

Weil auch die Polizei von dem Gedanken ganz angetan war, verpasste diese unserem Auto gleich zwei Mal einen Zettel wegen angeblichen Falschparken. Und das ausgerechnet in Waldwimmersbach, dort wo die Gemeinde absolut nichts gegen Falschparker auf Gehwegen, Kreuzungen oder in Bushaltestellen unternimmt. Guten Freunden gibt man kein Knöllchen (hier bekommen gute Freunde bezahlte Aufträge). Und da man in Lobbach sowieso ein Problem mit dem Gleichheitssatz und Rechtsstaatlichkeit hat, stört sich zumindest daran keiner weiter. Also verteilt man nun Strafzettel auf Privatgrundstücken, um den Schein zu wahren. Auch nach einigen Telefonaten wurden die Ordnungswidrigkeiten nicht zurück genommen. Die Gemeindefahrzeuge wiederum bekommen kein Knöllchen fürs Parken auf genau dem Platz.

Widerspruch, klar

Aus dem Widerspruch zur Ordnungswidrigkeit:

Das Auto steht auf meinem Grundstück. Der Stellplatz ist ausdrücklich privater Grund und nicht für den öffentlichen Verkehrsraum bestimmt. Das weiß das Ordnungsamt Lobbach und hat mehrfach meine schriftliche Willenserklärung erhalten. Wir haben das Grundstück als frei von Wegerechten vom Vorbesitzer gekauft. Auch haben wir vor dem Kauf bei der Gemeinde Lobbach nachgefragt und uns wurden keine Nutzungs-/Wegerechte Dritter genannt.

Schilder, dass es sich um privaten Grund handelt werden regelmäßig von uns am Stellplatz angebracht, da diese immer wieder abgerissen werden. Dass dieser Platz immer wieder von der Gemeinde selbst als Parkplatz genutzt wird, um in der benachbarten Bäckerei die Pausenzeiten zu verbringen, hat die Gemeinde bisher nicht gestört. Wir haben dieser Fremdnutzung allerdings vom Anfang an widersprochen. Auch stört sich die Gemeinde, bzw. das Ordnungsamt von Lobbach nicht daran, dass regelmäßig auf den richtigen Gehwegen und in der Bushaltestelle geparkt wird, auch wenn das den Verkehr und die Fußgänger stört. Dagegen wird vom Ordnungsamt Lobbach nichts unternommen.

Ich möchte hier nochmals betonen, dass ich den Platz am Haus als privaten Stellplatz vom Makler und von den Vorbesitzern verkauft bekommen habe. Ich möchte diesen Platz nicht als öffentlichen Verkehrsraum, sondern als rein private Nutzung erklären und als solchen auch immer wieder, trotz der dauernden Sachbeschädigungen, verteidigen.

Im Anhang ist eine Kopie vom Grundbuchauszug. Darin sieht man auch, dass der Gehweg an der Grundstücksgrenze endet. Vom Verkäufer wurde uns vor dem Kauf erklärt, dass der Gehweg aus optischen Gründen “um die Ecke” verlegt wurde. Ein Nutzungsrecht ist daraus nicht entstanden und reines Wunschdenken der Gemeinde Lobbach.

Da wir Mobbing und Schikanen auch nicht durch die Verwaltung von Lobbach Waldwimmersbach dulden, haben wir natürlich jeweils einen Widerspruch gemacht. Nach einigen Hin und Her sollten wir zwar die Ordnungswidrigkeit nicht mehr bezahlen, aber die Gebühr zur Ermittlung des Fahrers. Hä? Die wollen den Fahrer nicht kennen aber schicken dem Fahrer einen Gebührenbescheid?

Widerspruch, klar

Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit beantrage ich gerichtliche Entscheidung zu o.g. Verfahren.

Begründung:
Es gab keinen Verstoß, wie er beschrieben wird. Die Gebühren des Verfahrens sind auch deshalb nicht zu meinen Lasten zu erheben. Ich bitte Sie, den Bescheid aufzuheben.
Das Fahrzeug steht auf meinem privaten Grundstück. Das Grundstück ist als reiner Privatgrund gekennzeichnet und die Zugänglichkeit wird für die Öffentlichkeit, durch mich als Eigentümerin und alleinige Inhaberin, nicht gestattet. Eine entsprechende Beschilderung ist angebracht. Diese wird, und muss auch wegen andauernder Sachbeschädigungen, immer wieder durch entsprechende Beschilderung erneuert. Der Polizei, die vom Ordnungsamt Lobbach gerufen wurde, war der Privatbesitz bekannt, bevor ein Bescheid der Ordnungswidrigkeit ergangen war. Auch war dem Ordnungsamt und der Polizei Halter und Fahrer bekannt, weshalb es auch deshalb keine Kosten für mich zur Ermittlung geben darf.
Parken unter anderem gegen die StVO § 12 wird des Weiteren in 74931 Lobbach Waldwimmersbach ansonsten in für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen wie Kreuzungsbereichen, in Bushaltestellen und auf den Gehwegen von Polizei und Ordnungsamt toleriert. Auch dann wenn die Gehwege und Bushaltestellen wegen Falschparken nicht zu benutzen sind und die Sicht in Kreuzungsbereichen eingeschränkt ist. Trotz Kritiken an diesen Zuständen, werden dagegen keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen. Selbst in der an mein Grundstück angrenzenden Straße Dorfwiesen wird von Gemeindefahrzeugen öfters geparkt, um in der benachbarten Bäckerei zu pausieren. Insofern war auch schon der Versuch, mein Parken auf meinem Grundstück, das nicht Teil der historischen Straße Dorfwiesen ist, ordnungswidrig erklären zu wollen, für mich nicht verständlich und nicht akzeptabel.

Mit freundlichen Grüßen

 

Nun kamen die Entscheide vom Gericht:

  • Der Kostenbescheid wird aufgehoben.
  • Verfahrenskosten fallen der Staatskasse zu
  • Der Bereich des Parkens ist Privatgrund, die verfügbaren Dokumente bestätigen die Eigenschaft Privatgrund
  • Der Bereich des Grundstücks ist nach bisherigen Wissen und Verfahren KEIN Teil einer historische Straße
  • Das Grundstück kann nicht durch “unvordenkliche Verjährung” gewohnheitsrechtlich benutzt werden
  • Die Kosten eines Gutachtens zur Feststellung dürfen nicht zu Lasten des Halters gehen

An dieser Stelle ein Danke nach Heidelberg. Es gibt noch Orte und Behörden, da zählen Verwandtschaften weniger als hier in Lobbach Waldwimmersbach.

Da sich aber hier in Lobbach Waldwimmersbach nach kompetenter Aussage eine gebürtigen Waldwimmersbacherin nie etwas ändern wird, kommt der nächste Schalk bestimmt bald um die Ecke gerast.